Die Klosterkammer fördert lokale und regionale Projekte, in denen vorwiegend Ehrenamtliche aktiv sind und/oder deren Qualifizierung wichtig für das Projekt ist. Ebenso können Träger bereits laufender Projekte Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Ehrenamtlichen beantragen.
Die Antragssumme muss unter 50.000 € liegen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel.
Der Förderanteil richtet sich nach dem Ziel des Antrages:
Variante 1
· Ihr Projekt wird neu ins Leben gerufen
· an ihm sind zu einem wesentlichen Teil Ehrenamtliche beteiligt
Wir fördern bis zu 50% der Projektausgaben.
Variante 2
· Ihr Projekt läuft bereits
· an ihm sind zu einem wesentlichen Teil Ehrenamtliche beteiligt
· eine Qualifizierungsmaßnahme ist sinnvoll oder notwendig
Wir fördern bis zu 75% der Ausgaben für die Qualifizierungsmaßnahme, Projektausgaben sind nicht förderfähig.
Variante 3
· Ihr Projekt wird neu ins Leben gerufen
· an ihm sind zu einem wesentlichen Teil Ehrenamtliche beteiligt
· eine Qualifizierungsmaßnahme ist von Beginn an Bestandteil des Projektes
Wir fördern bis zu 50% der Projektausgaben plus 100% der Ausgaben für die Qualifizierungsmaßnahme.
Die Klosterkammer Hannover berücksichtigt bevorzugt Variante 3.
Die Arbeit Ehrenamtlicher ist gelebte Solidarität. Dieses sinnvolle Engagement möchten wir anerkennen und fördern. Passt Ihr Projekt zu den Förderkriterien von ehrenWERT.?
Ihr Projekt muss folgenden Anforderungen entsprechen:
· Erfüllung kirchlicher, bildungsbezogener oder sozialer Zwecke
· klare Zielsetzung mit lokaler oder regionaler Wirksamkeit
· Offenheit für Projekttransfer und Kooperationen mit anderen Projektträgern
· feste Organisationsstrukturen mit ausreichender Begleitung der Ehrenamtlichen
· angemessener Anteil an Ehrenamtlichen
Die Qualifizierungsmaßnahme muss folgende Anforderungen erfüllen:
· Einbindung in das Projekt
· vorhandener Bedarf
· Nachhaltigkeit
· Durchführung bei einem Mitglied oder anerkannten Kooperationspartner der Freiwilligenakademie Niedersachsen
· Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
· idealerweise: Schulung zu Multiplikatoren oder Leitungsaufgaben
· kein Ersatz für berufliche Aus- oder Weiterbildung
Die ausführlichen Förderrichtlinien von ehrenWERT. finden Sie hier.
Daneben gelten die allgemeinen Förderbedingungen der Klosterkammer Hannover fort.





Fax: 0511/34826-299