Wann kann ich meinen Antrag einreichen?
Zweimal im Jahr berät der Fachausschuss über die Bewilligungen. Die nächsten Stichtage für die Berücksichtigung ihres Antrags sind der 15. April und der 15. Oktober 2013.
Wie sollte mein Antrag aussehen?
Ihr formloser Antrag muss folgende Inhalte haben: ein Anschreiben, aus dem der Antragsteller und seine Rechtsform hervorgehen sowie eine kurze Projektbeschreibung mit Projektziel, Zielgruppe, Projektinhalt, Projektdauer, Projektort und Zeitplan; ein verbindlicher Ausgabenplan, der die Gesamtausgaben des Projektes aufschlüsselt, sowie ein Finanzierungsplan, aus dem die vollständige Finanzierung der Gesamtsumme ersichtlicht ist.
Muss der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt werden?
Ja, bereits begonnene Qualifizierungsmaßnahmen oder laufende Projekte können nicht gefördert werden. Stellt sich beispielsweise nach Abschluss eines Projektes bei der Prüfung der Rechnungsbelege heraus, dass bereits vor der Bewilligung begonnen wurde, muss die Förderung zurückgezahlt werden. Als vorzeitiger Maßnahmenbeginn gilt bereits der Abschluss eines dem Projekt zuzurechnenden Lieferungs- und/oder Leistungsvertrages.
In begründeten Ausnahmefällen können Sie einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen. Aus der Genehmigung ergibt sich jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Das Risiko, die bereits entstandenen Kosten bei einer Ablehnung finanzieren zu müssen, liegt in diesem Fall beim Antragsteller.
Welche formalen Voraussetzungen muss der Antragsteller erfüllen?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Körperschaften (z.B. eingetragene Vereine) oder juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen, Kirchengemeinden). Das Projekt muss im Fördergebiet der Klosterkammer durchgeführt werden und einen ihrer drei Förderzwecke erfüllen. Das Projekt selber darf nicht auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet sein.
In welchem Gebiet fördert die Klosterkammer mit ihrem Programm ehrenWERT.?
Das Fördergebiet umfasst große Teile von Niedersachsen, im Wesentlichen das Gebiet des ehemaligen Königreichs Hannover. Ausgenommen ist das Gebietes der ehemaligen Länder Oldenburg und Braunschweig. Hier fördert die Klosterkammer nur in der Stadt Wilhelmshaven, den Landkreisen Verden, Goslar, Peine und Helmstedt sowie in Teilen der Stadt Wolfsburg.
Was sind die drei Förderzwecke der Klosterkammer Hannover?
Die drei Förderzwecke der Klosterkammer umfassen die Bereiche Kirche, Bildung und Soziales. Ihr Projekt muss mindestens einen dieser Zwecke erfüllen. Ein Antrag ist vor allem dann aussichtsreich, wenn das Projekt mehr als einem dieser Förderzwecke dient.
Wer entscheidet über meinen Antrag?
Die Bewilligung erfolgt durch den Präsidenten der Klosterkammer. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Entscheidungen werden durch einen Fachausschuss vorbereitet, dem neben drei hausinternen Vertretern der Klosterkammer drei ausgewiesene Ehrenamtsexperten angehören: Ministerialrat Thomas Böhme, zuständiger Fachreferent der Niedersächsischen Staatskanzlei, Ingrid Ehrhardt, Geschäftsführerin des Freiwilligen Zentrums Hannover e.V. und Pastor Albert Wieblitz, Landespastor für Ehrenamtliche im hau kirchlicher Dienste der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers.
Wie lange muss ich auf eine Entscheidung warten?
Spätestens acht Wochen nach dem Stichtag erhalten Sie Nachricht über Bewilligung oder Ablehnung.
Was gilt als Qualifizierungsmaßnahme?
Als Qualifizierungsmaßnahme gelten Maßnahmen für eine bessere Aufbau- und Ablauforganisation, Begleitung gruppendynamischer Prozesse sowie inhaltliche Arbeit zur Zweckverwirklichung. Objekt der Qualifizierungsmaßnahme kann daher im Sinne einer Supervision die Einrichtung selber sein, ihre Führungsspitze oder aber die Breite ihre ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Warum ist eine Zusammenarbeit mit der Freiwilligenakademie nötig? Kann nicht auch an anderer Stelle eine Qualifizierungsmaßnahme in Anspruch genommen werden?
Die Träger der Freiwilligenakademie Niedersachsen sind erfahren auf dem Gebiet der Weiter- und Fortbildung. Eine Anbindung an sie stellt die Qualität und Anerkennung der Qualifizierungsmaßnahme sicher.
Wie hoch ist der maximale Förderanteil?
Der ist abhängig von dem Anliegen ihres Antrages. Es ist zu unterscheiden zwischen Förderungen, die ein Projekt mit ehrenamtlichen Kräften unterstützen, der alleinigen Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen sowie der Kombination von beidem. Projektausgaben werden mit maximal 50% gefördert (Variante 1), Ausgaben für alleinige Qualifizierungsmaßnahmen mit 75% (Variante 2). Bei einer kombinierten Förderung wird die Ausgaben für das Projekt mit 50% und die Ausgaben für die Qualifizierungsmaßnahme mit 100% (Variante 3).
Gibt es eine Obergrenze für die Förderung durch die Klosterkammer?
Ja, die Antragssumme muss unter 50.000 € liegen. Generell ist zu beachten, dass die Ausgaben für das Projekt und die Qualifizierungsmaßnahme in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
Finden bei ehrenWERT. eher lokale oder landesweite Projekte Berücksichtigung?
Im Rahmen des ehrenWERT.-Programms werden grundsätzlich nur Projekte mit lokaler oder regionaler Ausrichtung gefördert. Die beantragte Fördersumme und die Reichweite des Projekts sollten in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
Kann ein Projektträger in einem Antrag für mehrere seiner Mitarbeiter eine Qualifizierungsmaßnahme beantragen?
Die Klosterkammer möchte die Arbeit von Ehrenamtlichen nachhaltig stärken. Daher ist eine Förderung für die zeitgleiche Qualifizierung mehrerer Mitarbeiter wünschenswert.
Kann ein Projektträger für seine ehrenamtlich Mitarbeitende mehrere Anträge stellen?
Eine derartige Förderung ist nicht prinzipiell ausgeschlossen. Dennoch würden bei der Entscheidung bei gleicher Qualität zunächst andere Projektträger Berücksichtigung finden.
Können Einzelpersonen für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Qualifizierungsmaßnahme beantragen?
Nein, die Förderrichtlinien von ehrenWERT. lassen eine Unterstützung von Einzelpersonen nicht zu.
Ist eine Reihenförderung über mehrere Jahre hinweg möglich – etwa wenn das Projekt langfristig angelegt ist?
ehrenWERT. bewilligt grundsätzlich keine institutionelle und keine Reihenförderung. Eine mehrjährige Förderung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.





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