Wir freuen uns auf Ihren Antrag. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Körperschaften (z.B. eingetragene Vereine) oder juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Kirchengemeinden und Kommunen). Veranstalter von Qualifizierungsmaßnahmen können keine Anträge stellen.Ihr Vorhaben muss einem der drei Stiftungszwecke der Klosterkammer Hannover entsprechen und innerhalb des Fördergebiets durchgeführt werden. Dieses umfasst große Teile von Niedersachsen, im Wesentlichen das Gebiet des ehemaligen Königreichs Hannover. Ausgenommen ist ein Großteil des Gebietes der ehemaligen Länder Oldenburg und Braunschweig. Hier fördert die Klosterkammer nur in der Stadt Wilhelmshaven, den Landkreisen Verden, Goslar, Peine und Helmstedt sowie in Teilen der Stadt Wolfsburg.

Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag mit folgenden Bestandteilen:
- Anschreiben
- Antragsteller und Rechtsform des Antragstellers
- Projektbeschreibung mit Projektziel, Zielgruppe, Projektinhalt, Projektdauer, Projektort und Zeitplan
- verbindlichen Ausgabenplan
- Finanzierungsplan
Stellen Sie Ihren Antrag bitte unbedingt VOR Beginn der Maßnahme. Bereits begonnene Qualifizierungsmaßnahmen und laufende Projekte können nicht gefördert werden.
Zweimal im Jahr entscheidet unser Fachausschuss über die Bewilligung der eingegangenen Anträge. Die Stichtage für das Jahr 2013 sind der 15. April und der 15. Okober 2013.





Fax: 0511/34826-299